Donnerstag, 10. September 2009

Photovoltaik-Anlagen - Aspekte der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Behandlung nicht unterschätzen

Die Photovoltaikbranche in Deutschland boomt wie nie zuvor. Im letzten Jahr lag die Gesamtleistung aller hierzulande auf Dächern oder Äckern errichteten Solaranlagen bei 1.500 Megawatt – dies entsprach etwa jeder zweiten weltweit errichteten Solaranlage. Derzeit wird geschätzt, dass in diesem Jahr Solaranlagen mit noch einmal der doppelten Leistung hinzukommen.

Gefördert wird diese Entwicklung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Gesetz mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung zu fördern, bescherte Betreibern von Solaranlagen in den vergangenen Jahren, aufgrund der gesetzlich für 20 Jahre garantierten Einspeisevergütungen, für ihre Investitionen Renditen zwischen vier und sieben Prozent. Und eine Photovoltaik-Anlage besitzt im Gegensatz zu vergleichbaren Investitionsvorhaben am Kapitalmarkt, einen weiteren, besonders in Zeiten der Finanzkrise großen Vorteil. Indem sich die Erträge einer Anlage über ihre Nutzungsdauer von 20 Jahren bereits heute ziemlich gut prognostizieren lassen, ist das Risiko der Investition vergleichsweise gering.

Photovoltaikprojekte überzeugen damit nicht nur ökologisch durch die sinnvolle Einsparung fossiler Brennstoffe und ihren sichtbarer Beitrag zum Klimaschutz - im Laufe ihrer Lebenszeit liefert eine Solaranlage rund sechs- bis fünfzehnmal mehr Energie als zu ihrer Herstellung nötig war - sondern auch ökonomisch.

Selten war es dabei so attraktiv in Photovoltaik-Anlagen zu investieren, wie in diesem Jahr. Zum einen sind wegen des anhaltend starken Preisverfalls für Solarzellen (bis um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr) die Anschaffungskosten kräftig gesunken, so dass sich die Rentabilität verbessert hat. Und dies, obwohl die Einspeisevergütung um acht bis zehn Prozent niedriger liegt als bei Anlagen, die schon 2008 in Betrieb genommen wurden. Aktuell bekommen Anlagenbetreiber für jede Kilowattstunde (kWh), die Sie ins öffentliche Netz einspeisen, abhängig von der Anlagengröße und dem Standort bis zu 43,01 Cent/kWh und damit etwa das Doppelte des üblichen Strompreises. Diese Vergütung ist für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre garantiert.

Zum anderen hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die zum 1. Januar 2009 in Kraft trat, eine langfristig interessante Option für Hausbesitzer geschaffen, eine Vergütung für selbst genutzten Solarstrom.

Sie wird für jede Kilowattstunde Solarstrom gezahlt, die vom Anlagenbetreiber selbst oder von Dritten „in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage“ (etwa Mieter) verbraucht wird. Daneben kann der Anlagenbetreiber weiter Strom ins Netz einspeisen, den er nicht verbraucht. Für 2009 beträgt der Vergütungssatz 25,01 Cent/kWh. Zusammen mit dem ersparten Strompreis entspricht das derzeit etwa der Vergütung für vollständig eingespeisten Strom. Da zu erwarten ist, dass sich Strom in Zukunft wegen des weltweiten Energiebedarfs weiter verteuert, wird der Eigenverbrauch zukünftig immer rentabler und bietet daher mehr als nur eine Absicherung gegen steigende Strompreise. Allerdings ist die Option des Eigenverbrauchs auf Photovoltaikanlagen begrenzt, die erst nach dem 01.01.2009 in Betrieb gegangen sind und die eine Anschlussleistung von nicht mehr als 30 kWp erzielen.

Wer ein Investitionsvorhaben im Bereich Solarenergie plant, sollte entscheidungsfreudig sein, die derzeitigen Marktgegebenheiten ausnutzen und noch dieses Jahr den Einstieg in die Solarenergie wagen. Denn mit der Novellierung des EEG wurde die so genannte Degression verschärft. Das heißt, die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen fällt erheblich schneller als in der Vergangenheit. Jedes Jahr später am Netz kostet also Ertrag. Nicht auszuschließen ist zudem, dass der Gesetzgeber sich angesichts des drastischen Preisverfalls bei den Solarzellen dazu entschließt, die Vergütungssätze künftig noch stärker abschmelzen zu lassen. Die Vergütungssätze für Anlagen die erst 2010 ans Netz gehen und an oder auf Gebäuden montiert werden mit einer Leistung bis 100 kWp sinken abhängig von der Marktentwicklung um ca. 9 Prozent und 2011 nochmals um ca. 9 Prozent. Damit bleibt der grundsätzlich positive Charakter einer Investition in Solarenergie unangetastet, allerdings bei deutlich geringeren Renditen aus Sicht der Anlagenbetreiber.

Damit sich eine Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich lohnt, ist auf einen sonnenreichen Standort, am besten ein nach Süden geneigtes Dach zu achten sowie eine leistungsfähige, langlebige Anlage zu wählen, die fachkundig geplant und installiert wird. Zudem dürfen zukünftige Betreiber den betrieblichen Aufwand nicht unterschätzen, den eine Anlage in sich birgt. So bringt eine Photovoltaik-Anlage nicht nur so manche bürokratische Hürde mit sich, es sind auch Aspekte bei der steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Behandlung zu beachten, deren Bewältigung maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg beiträgt.

Aus steuerlicher Sicht wird dies recht schnell deutlich. So beobachtet man in der Praxis immer wieder, dass Anlagenbetreiber die Anmeldung beim Finanzamt versäumen, da sie von einem rein "privaten" Investment ausgehen. Doch weit getäuscht, so Heiko Beyer, Steuerberater bei OnlineSteuerRecht.de, "Betreiber von netzgekoppelten Solaranlagen, die ihren selbst produzierten Strom an den örtlichen Netzbetreiber verkaufen, gelten vor dem Gesetzgeber als gewerbliche Stromproduzenten, selbst wenn sich die Anlage auf dem Dach des privat genutzten Wohnhauses befindet".

Da diese Tätigkeit grundsätzlich unternehmerisch ist muss der Anlagenbetreiber neben der Einkommensteuer auch Umsatz- und Gewerbesteuer abführen. Dies birgt einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand in sich, der sich jedoch lohnt, wenn man neben seiner persönlichen steuerlichen Situation die entsprechenden Gestaltungsregeln, die einem die Steuergesetzgebung gewährt, kennt.

Laut Beyer, ist es sehr hilfreich das Gespräch mit seinem spezialisierten Steuerberater zu suchen. Im Gespräch sollte geklärt werden, welche Auswirkungen die Ergebnisse der Solaranlage auf die Besteuerung der bereits vorhandenen Einkommen haben. Weiterhin sollte eine Steuerplanung der ersten drei bis fünf Jahre aufgestellt werden, dies kann unter Berücksichtigung der Abschreibung zu einer sinnvollen Abmilderung des Einkommensteuersatzes führen. Rein praktisch ist zu hinterfragen, wie die Arbeit hinsichtlich der Buchführung, der Gewinnermittlung und der Erstellung der Steuererklärungen zweckmäßig zwischen Mandant und Steuerbüro aufgeteilt werden kann. Dies spart unnötige Gebühren und schafft trotzdem ein Höchstmaß an Sicherheit, da man nicht aus finanziellen Aspekten auf den Rat eines Spezialisten verzichten muss.

OnlineSteuerRecht.de unterstützt Solaranlagenbetreiber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir individuelle Lösungen. Einfach und schnell! Für unsere Mandanten bedeutet das Zeit zu gewinnen für Dinge, die Sie am besten können und die Ihnen am Herzen liegen.

Ansprechpartner
Dipl. Kfm. Heiko Beyer, Steuerberater

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Hierbei handeln wir getreu unserer Philosophie immer im Interesse unserer Mandanten.

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Quelle: openPR

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